Neuerscheinung:Deutsche
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Abkommen über den internationalen Eisenbahn-Güterverkehr SMGS, Neuauflage mit den Änderungen und Ergänzungen nach dem Stand vom l. September 2011, unverbindliche deutsche Übersetzung, herausgegeben und vertrieben von Logotrans, Logistik- und Transport-Consult GmbH, Wien, 248 Seiten, 125.- EUR Wie auf der Titelseite erwähnt, ist das Abkommen über den internationalen Eisenbahn-Güterverkehr (SMGS) seit 1. November 1951 gültig. Es wurde im Rahmen der Organisation für die Zusammenarbeit der Eisenbahnen (OSShD) für den Schienenverkehr zwischen den Staaten mit staatlicher Planwirtschaft geschaffen. Änderungen werden alljährlich beraten und beschlossen, wodurch u.a. den aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen der Mitgliedsländer ständig Rechnung getragen wird. Mittlerweile wird dieses Abkommen in 23 Staaten angewendet: einerseits sind es die GUS-Länder (an deren Spitze Russland), andererseits aber auch asiatische Staaten wie die VR China, die derzeit die wichtigsten Impulse für die Weltwirtschaft setzen. Somit deckt das Abkommen ein riesiges Territorium mit einem enormen Potential und Verkehrsvolumen ab. Seit dem Erlöschen der Mitgliedschaft der DDR, durch die Wiedervereinigung Deutschlands, gehört Deutsch nicht mehr zu den Arbeitssprachen der OSShD. Daher gibt es lediglich eine russische und eine chinesische offizielle Fassung des SMGS. Die von Logotrans herausgegebene unverbindliche deutsche Übersetzung füllt die entstandene Lücke. Der Herausgeber, Hon. Prof. Dr. Kurt Spera, Geschäftsführer der Logotrans, ist den Lesern als Autor eines Kommentarwerkes betreffend CIM 1980 (GOF-Verlag, Wien, 1991, s. Zeitschrift 2/1991, S. 79/80 und 4/1991, S. 146-148) und vieler wissenschaftlicher Abhandlungen, unter anderem auch bezüglich eines Vergleichs der Einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern (CIM) mit dem SMGS und dem SAT (s. Zeitschrift 4/1993, S. 179-205), bekannt. Sein Name bürgt dafür, dass die Übersetzung des SMGS mit der größten Sachkenntnis erstellt wurde. Bereits in den Jahren 1997 und 2004 wurde vom gleichen Herausgeber je eine Ausgabe einer unverbindlichen deutschen Übersetzung des SMGS veröffentlicht. Entsprechend der sehr aktiven Weiterentwicklung des SMGS im Zeitraum 2005-2011 stellt die nun vorliegende Neuauflage eine sehr umfangreich angepasste und bedeutend erweiterte Fassung des bereits vorhandenen Textes dar. Um hier nur einige Änderungen, die aus Sicht des Eisenbahnfrachtrechtes von Interesse sein könnten, zu erwähnen: neue Bestimmungen betreffend die Tatbestandsaufnahme, die Beförderung von lademaßüberschreitenden Gütern, Containern und Gütern in Ladeeinheiten, neue Verlade- und Befestigungsvorschriften für Autozüge, Kraftfahrzeuge etc. sowie Besonderheiten der Umladung in Wagen anderer Spurweite und der Anwendung des Einheitlichen Frachtbriefes CIM/SMGS, ebenso neue Verzeichnisse der für Abfertigung von bestimmten Containertypen geöffneten Bahnhöfen sowie aktuelle Muster des SMGS-Frachtbriefs und der Wagennachweisung. Nicht enthalten sind die Anlage 2 (Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter) und die Anlage 14 (Vorschriften für das Verladen und Befestigen von Gütern in Wagen), die auch in ihrer Originalfassung in einem besonderen Heft veröffentlicht wurden. In sprachlicher Hinsicht ist festzuhalten, dass der deutsche Text genauestens mit dem russischen Original übereinstimmt, ohne dass die deutsche Satzkonstruktion und Ausdrucksweise beeinträchtigt wird. Der Herausgeber äußert in seinem Vorwort den Wunsch, einen Beitrag zur Verständigung zwischen den mit den jeweiligen Systemen COTIF/CIM einerseits und dem SMGS andererseits befassten Experten bei den Eisenbahnen und deren Kunden zu leisten, womit diese Publikation der Aufgabenstellung eine wesentliche Hilfe für den Verkehr mit der GUS und den darüber hinaus gelegenen Ländern zu sein, voll gerecht wird. Damit sei die Hoffnung verbunden, dass „das Welteisenbahnnetz künftiger Prägung unbeschadet von Ländergrenzen, Unterschieden der Gesellschaftssysteme und Spurweiten, in seinen Rechtsgrundlagen zu einer den logistischen Anforderungen des den Erdball umspannenden Warenaustausches entsprechenden, leistungsfähigen Einheit finden möge." Ein Wunsch der sich dereinst verwirklichen möge. |