Kommentar
zum Bundesgesetz über die Eisenbahn- beförderung und die Fahrgastrechte
(Eisenbahn- Beförderungs – und Fahrgastrechtegesetz – EisbBFG)
Von Hon. Prof. Dr. Kurt Spera. Präsident des IVT, Wien
Mit Wirkung vom 1. Juli 2013 ist von der Öffentlichkeit relativ wenig beachtet, das oben erwähnte Gesetz in Kraft getreten. Dieses übernimmt in erster Linie, die von der Europäischen Union verordneten Passagierrechte in seinen Text. Neben neuen Bestimmungen über die Bildung eines Fahrgastbeirates sowie die Verwendung von Wagen und die Nutzung der Infrastruktur, bilden auch wesentlich geänderte Bedingungen des vorher in Geltung gestandenen Bundesgesetzes vom 10. März 1988 über die Beförderung von Personen, Reisegepäck und Gütern mit der Eisenbahn, Eisenbahnbeförderungsgesetz – EBG, BGBl 1988/180, den Inhalt der nunmehr vorgesehenen Regelungen.
hier Kommentar zum neuen EisbBFG.
hier auszugsweise das EisbBFG vom BGBl. Nr.40/2013.